Geschäfts- und Lieferbedingungen für Medienbeobachtungs- und Analyseservices

 

Vertragsgegenstand und Beginn des Vertrages

Die Kantar Media GmbH recherchiert im Rahmen des digitalen Monitorings fortlaufend kundenbezogene Suchanfragen in Medien aller Art und dies im Wesentlichen unter Zuhilfenahme technischer Einrichtungen. Aufgrund der erforderlichen Programmierung und technischen Einrichtung der Beobachtung beginnt die Medienbeobachtung erst nach Bestätigung durch die Kantar Media GmbH. Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung. Sofern ein Vertrag nicht schon vorher, z. B. durch schriftlichen oder mündlichen Auftrag, rechtsgültig zustande gekommen ist, gilt die Auftragsbestätigung als bindender Vertragsschluss, sofern ihr nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird. Die Kantar Media GmbH ist berechtigt, Aufträge ohne Begründung abzulehnen.

Urheberrechtsabgaben

Die elektronische Übermittlung von Beiträgen aus Printpublikationen sowie von Volltexten aus Internetpublikationen sind nach deutschem Urheberrecht lizenzentgeltpflichtig. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Lieferung einen entsprechenden Vertrag mit dem Inhaber der Lizenzrechte abzuschließen und die vereinbarten Entgelte zu entrichten. Die Kantar Media GmbH haftet weder für die Entgelte, noch für die Richtigkeit der zugrunde liegenden Kundenangaben, noch für den urheberrechtskonformen Umgang mit bereits final gelieferten Rechercheergebnissen im Hause des Kunden. Kantar Media weist ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere die Vervielfältigung und Speicherung von Pressebeiträgen über das mit dem Inhaber der Urheberrechte vereinbarte Maß hinaus nicht zulässig sind. Der Auftraggeber haftet für eigene Verstöße gegen geltende urheberrechtliche Bestimmungen und stellt die Kantar Media GmbH von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Sofern die Speicherung im angemieteten Speicherplatz auf den Systemen der Kantar Media GmbH erfolgt, übernimmt Kantar Media die regelmäßige Löschung im Rahmen der kundenseitig mit dem Lizenzrechteinhaber getroffenen Regelungen bzw. der gesetzlichen Urheberrechtsbestimmungen. Sofern für internationale Belieferungen ebenfalls Lizenzabgaben zu entrichten sind, werden diese – nach Maßgabe der rechtlichen Regelungen des jeweiligen Landes – entweder von der Kantar Media GmbH zusammen mit den jeweiligen Beitragsgebühren in Rechnung gestellt oder sind ebenfalls zusätzlich direkt durch den Kunden zu entrichten.

Lieferung der Rechercheergebnisse und Haftungsbegrenzung

Die Kantar Media GmbH recherchiert im Kundenauftrag stichwortbezogen in den Medien. Mit der Erstellung digitaler Kopien kann die Kantar Media GmbH einen Dienstleister beauftragen. Wegen der Durchführung der Auswertungsleistung durch technische Verfahren und Lektorat kann die Kantar Media GmbH eine Gewähr für die Vollständigkeit nicht übernehmen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Kantar Media GmbH wegen unvollständiger oder unrichtiger Auswertungs- und Rechercheergebnisse sind ausgeschlossen. Dieses wird vom Auftraggeber ausdrücklich akzeptiert. Die Kantar Media GmbH übernimmt keine Gewähr für eine erfolgreiche Recherche, sondern schuldet lediglich das Bemühen um einen Erfolg. Sofern nicht zeitbezogene Pauschalen, sondern Einzelabrechnung der gelieferten Beiträge vereinbart sind, besteht bei fehlerhafter Lieferung eine Rückgabeberechtigung für einzelne fehlerhaft gelieferte Clippings gegen Gutschrift des entsprechenden Einzelpreises. Die Reklamation muss ausschließlich durch das im Kantar Media-System vorgehaltene Reklamations-System erfolgen. Anerkannt werden nur der Sache nach berechtigte Reklamationen, die über dieses System innerhalb einer Woche nach Auslieferungsdatum getätigt wurden. Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt oder Streiks entbinden nicht von der Pflicht zur Entrichtung der Beobachtungsgebühren. Alle digitalen Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Empfängers.

Medienprogramm

Kantar Media behält sich die Änderung des Medienprogramms ausdrücklich vor. Der Auftraggeber erhält auf Anfrage kostenfrei eine Auflistung des aktuellen Medienprogrammes per E-Mail.

Copyright

Alle Bestandteile der Kantar Media Services, gleich ob technischer, redaktioneller oder analytischer Art, sind geistiges Eigentum der Kantar Media GmbH und unterliegen internationalen Schutzabkommen sowie den geltenden Gesetzen desjenigen Landes, in welchem das Produkt verwendet wird. Insbesondere sind die Struktur, die Anordnung, der Inhalt und der Code der Software und des gesamten Produktes Produktionsgeheimnisse und vertrauliche Daten der Kantar Media GmbH.

Rechnungsstellung, Zahlungsweise, Auslandslieferungen

Rechnungen werden monatlich ab Auftragsbeginn erstellt. Die Rechnungen sind sofort fällig ohne jeden Abzug. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung als vereinbart. Zahlung ist möglich per Lastschrifteinzug bei Erteilung einer entsprechenden, widerruflichen Genehmigung. Nach Rechnung. Sofern eine Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung vorgenommen wird, ist die Kantar Media GmbH berechtigt, € 5,00 für die zweite und €10,00 für die dritte Mahnung sowie 1% Zinsen pro Monat zu berechnen. Soweit Zahlungen von ausländischen Bankinstituten vorgenommen werden, kann von der Bank ein Abzug von bis zu 10,00 Euro vorgenommen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Bankspesen der Kantar Media GmbH zu ersetzen.

Preisgleitklausel

Sollten bei Aufträgen von mehr als vier Monaten Laufzeit nach Vertragsabschluss Kostensteigerungen auftreten, die durch die Preiserhöhungen unserer Zulieferer, Materialpreiserhöhungen oder durch weitere außerhalb unseres Einflussbereiches liegende Maßnahmen wie Rechtsänderungen, Energiekrisen, Einfuhrbeschränkungen verursacht werden, erfolgt – mit einer Anzeigefrist von zwei Wochen zum Monatsende – ab dem nächsten Monatsersten eine angemessene Preisanpassung maximal in Höhe der eingetretenen Kostensteigerungen. Beträgt die Erhöhung mehr als fünf Prozent des vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein Recht zur Kündigung der betroffenen Auftragsbestandteile.

Laufzeit und Kündigung

Die Kantar Media GmbH hält in dem Zeitraum, in welchem der Auftraggeber Kunde ist, technische und personelle Infrastruktur vor, die eine Recherche möglich machen. Die ggf. gemäß Preisliste anfallende monatliche Suchmustergebühr fällt daher auch an, wenn in dem betreffenden Monat keine Rechercheergebnisse für konkrete Suchbegriffe zu verzeichnen sind. Die Mindestlaufzeit einer einzelnen Suchwortrecherche beträgt vier Wochen. Einzelne Suchbegriffe sind grundsätzlich in Abstimmung änderbar. Sofern die Beauftragung auf unbestimmte Zeit erfolgt, beträgt die Kündigungsfrist für den Rechercheauftrag vier Wochen zum Monatsende. In abweichenden Fällen gelten die in Angebot und Auftragsbestätigung getroffenen Regelungen. Sofern eine Kündigung nicht fristgerecht erfolgt, gilt sie für den nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

Datenschutz

Zur Bearbeitung des Auftrages speichert die Kantar Media GmbH die Anschrift und die auftragsbezogenen Daten des Auftraggebers. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Änderungen dieses Lizenzvertrages bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so behält der Vertrag im Übrigen seine Wirksamkeit. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine zulässige Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglich gewollten Sinn entspricht oder möglichst nahe kommt.